Allianz Bootsversicherung: Was ist versichert?
Wer sein Boot liebt, der schützt es – doch was genau deckt eine Allianz Bootsversicherung eigentlich ab? Ob Sie nun ein kleines Motorboot oder eine Hochseekreuzer-Yacht besitzen, die Versicherung der Allianz bietet einen soliden Grundschutz. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Schäden und Risiken tatsächlich versichert sind, wo die Grenzen liegen und wie Sie Ihren individuellen Versicherungsschutz richtig einschätzen.
Welche Schäden deckt die Allianz Kaskoversicherung für Boote?
Die Kaskoversicherung bei der Allianz ist das Herzstück des Bootsschutzes. Sie unterscheidet klar zwischen der Teilkasko und der Vollkasko. Die Teilkasko versichert in der Regel Unwetterschäden (z. B. Hagel, Sturm), Diebstahl des gesamten Bootes, Brand, Blitzschlag, Explosion sowie Schäden durch Zusammenstoß mit schwimmenden oder treibenden Gegenständen (wie Treibgut oder Bojen). Auch Schäden durch Tierbiss oder Marderbiss am Motor sind enthalten – ein oft unterschätzter Punkt bei Motorbooten.
Die Vollkasko erweitert diesen Schutz erheblich: Sie übernimmt auch Schäden durch Fahrfehler (z. B. Grundberührung, Kollision mit anderen Fahrzeugen oder festen Gegenständen) sowie Vandalismus. Wichtig: Die Allianz verlangt bei der Vollkasko in der Regel eine Selbstbeteiligung von 150 bis 500 Euro, abhängig vom Bootswert und der gewählten Tarifstufe. Achten Sie darauf, dass bei älteren Booten (älter als 10-15 Jahre) die Neuwertentschädigung innerhalb der ersten zwei Jahre nach Kauf gedeckelt sein kann.
Im Gegensatz zur reinen Haftpflicht bietet die Kasko also den Schutz für Ihr eigenes Boot. Lesen Sie dazu auch unseren ausführlichen Allianz Kaskoversicherung: Leistungen im Detail.

Ist die Betriebshaftpflicht in der Allianz Bootsversicherung enthalten?
Nein, die reine Bootshaftpflicht ist nicht automatisch in der Kasko enthalten – sie ist eine eigenständige, aber Pflichtversicherung für die meisten Bootsnutzer. Die Allianz bietet die Bootshaftpflicht als separates Produkt an, das Schäden abdeckt, die Sie mit Ihrem Boot anderen zufügen. Das betrifft vor allem:
- Personenschäden (z. B. wenn ein Schwimmer verletzt wird)
- Sachschäden (z. B. Kollision mit anderem Boot oder Schaden am Anleger)
- Umweltschäden (z. B. auslaufendes Öl oder Kraftstoff)
- Schleppschäden (wenn Sie ein anderes Boot abschleppen)
Die Deckungssumme liegt bei der Allianz im Standardtarif meist bei 3 bis 5 Millionen Euro pauschal. Für größere Yachten empfehlen wir Deckungssummen von mindestens 10 Millionen Euro, die über Allianz Bootshaftpflicht: Tarife und Konditionen individuell gestaltet werden können. Bedenken Sie: Ein großer Ölschaden an einer Marina kann schnell siebenstellige Beträge erreichen.
Welche Bootstypen und Motoren sind versicherbar?
Die Allianz unterscheidet klar nach Bootstyp und Antriebsart. Grundsätzlich versicherbar sind:
- Segelboote (Jollen, Kielboote, Segelyachten)
- Motorboote (Außenborder, Innenborder, auch mit Wasserstrahlantrieb)
- Sportboote und Rennboote (mit Einschränkungen für Hochgeschwindigkeitsmodelle)
- Yachten (auch für die Hochseeschifffahrt)
Für Segelboote gelten besondere Klauseln: Der Mast, die Segel und die Takelage haben oft eigene Deckungsgrenzen. So sind Segel – je nach Tarif – nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz des Bootswertes versichert (oft 20-30 %). Für Motorboote sind Außenbordmotoren nur bis zu einer bestimmten Leistung (z. B. 250 PS) ohne Zusatzprämie im Basisschutz enthalten. Lesen Sie mehr in den spezifischen Artikeln: Allianz Motorbootversicherung: Tarife und Besonderheiten und Allianz Segelbootversicherung: Segeln ohne Risiko.
Welche Nebenkosten und Zusatzleistungen werden übernommen?
Ein oft übersehener Punkt sind die Nebenkosten im Schadenfall. Die Allianz übernimmt in der Regel nach einem versicherten Schaden:
- Bergungskosten (bis zum Wiederauftrieb, z. B. nach Kenterung)
- Abschleppkosten zum nächsten sicheren Hafen
- Lagerkosten für das beschädigte Boot
- Schadensbegrenzungskosten (z. B. Abdichten von Lecks)
Darüber hinaus gibt es optionale Zusatzbausteine, die Sie individuell hinzubuchen können: Schutz für persönliche Gegenstände (wie Angelausrüstung, Handys, Navigationsgeräte) bis zu 5.000 Euro, Schutzbrief für Pannenhilfe und Rücktransport, sowie Charterdeckung für das Vermieten Ihres Bootes. Eine detaillierte Auflistung finden Sie unter Allianz Bootsversicherung: Optionale Zusatzleistungen.
| Leistungsbereich | Meist nicht dringend (Standard) | Sollte geprüft werden (Optional) |
|---|---|---|
| Kasko (eigenes Boot) | Unwetter, Diebstahl, Brand, Kollision mit Treibgut | Vandalismus, grobe Fahrlässigkeit (Vollkasko nötig) |
| Haftpflicht (Drittschäden) | Personen- und Sachschäden (bis 5 Mio. EUR) | Umweltschäden, Charterbetrieb (höhere Summen) |
| Nebenkosten | Bergung, Abschleppen, Lagerung | Rücktransport, Mietboot bei Totalschaden |
| Persönliche Gegenstände | Teilweise enthalten (bis 1.000 EUR) | Erhöhte Deckung für High Value Items |
Wie wird der Wert des Bootes bei der Allianz ermittelt?
Die Allianz berechnet die Versicherungsprämie auf Basis des aktuellen Wiederbeschaffungswertes oder des Zeitwerts, je nach Tarif. Bei Neubooten bis zu zwei Jahren erhalten Sie meist die Neuwertentschädigung – das heißt, im Schadenfall bekommen Sie den Neupreis abzüglich Selbstbeteiligung. Danach wird der Wert jedes Jahr um einen bestimmten Prozentsatz (oft 3-8 % pro Jahr) gemindert, bis ein Mindestwert von 30-40 % des Neupreises erreicht ist.
Es ist entscheidend, dass der angegebene Wert realistisch ist. Ist Ihr Boot aktuell mehr wert (z. B. nach aufwendigen Umbauten), sollten Sie eine Neubewertung beantragen. Die Allianz verlangt dazu oft ein Wertgutachten eines zertifizierten Sachverständigen. Achten Sie auch auf Klauseln zu Schwankungen des Bootspreises durch Marktschwankungen oder den Einbau von Hochwertkomponenten (wie moderner Elektronik im Wert über 5.000 Euro). Für eine detaillierte Übersicht zur Bewertung empfehlen wir Allianz Yachtversicherung: Rundumschutz für Ihre Yacht.

Was ist bei Schäden durch grobe Fahrlässigkeit zu beachten?
Die Allianz unterscheidet klar zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit (z. B. versehentliches Vergessen der Bugklappe bei Regen) wird der Schaden regulär übernommen. Bei grober Fahrlässigkeit (z. B. Fahrt ohne ausreichende Navigation bei Nacht in unbekannten Gewässern) kann die Allianz die Leistung kürzen – meist um 25-50 %, seltener um 100 %, wenn der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde.
Typische Beispiele für grobe Fahrlässigkeit im Bootsbereich: Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit in engen Häfen, Fahrt unter Alkoholeinfluss (ab 0,5 Promille wird es kritisch) oder das Vernachlässigen von Sicherheitsvorschriften (z. B. defekte Bilgenpumpe). Achten Sie bei der Allianz auf die Klausel zur Sorgfaltspflicht – die Versicherung erwartet, dass Sie Ihr Boot regelmäßig warten und winterfest lagern. Details zur ordnungsgemäßen Schadensmeldung finden Sie unter Allianz Schadenmeldung: So reichen Sie Ihren Schaden ein.
Was sagen Bootsbesitzer zur Allianz Versicherung?
Viele Besitzer einer Motor- oder Segelyacht schätzen bei der Allianz die unkomplizierte Schadensregulierung, gerade bei Häfen oder Marinas mit festen Liegeplätzen. Ein häufiger positiver Punkt: „Wir hatten einen Schaden durch Sturmschaden am Mast – die Allianz hat sofort einen Gutachter geschickt und die Kosten nach zwei Wochen übernommen.“
Andere merken an, dass die Prämien bei älteren Booten (älter als 15 Jahre) spürbar steigen können. Ein Yachtbesitzer aus Kiel sagt: „Für meine 20 Jahre alte Segelyacht war die Allianz trotz guter Leistung im Vergleich zu Spezialversicherern teurer – aber ich bin wegen des Kundenservice geblieben.“ Und ein Außenborder-Fahrer berichtet: „Der Diebstahlschutz greift nur, wenn der Motor ordnungsgemäß gesichert war – das war mir nicht klar.“ Insgesamt zeigt sich: Die Allianz punktet mit Zuverlässigkeit, aber Sie sollten das Kleingedruckte prüfen, besonders bei speziellen Bootsmodellen. Unser Rat: Lesen Sie dazu den detaillierten Allianz Bootsversicherung im Vergleich: Wo steht sie?.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was versteht die Allianz unter „Betriebssicherheit“?
Die Allianz verlangt, dass Ihr Boot zum Zeitpunkt des Schadens betriebssicher ist. Das bedeutet insbesondere: Der Motor muss funktionstüchtig sein, die Bilgenpumpe muss intakt sein, die Navigationseinrichtungen müssen ordnungsgemäß arbeiten. Wenn ein Schaden auf eine mangelhafte Wartung zurückzuführen ist (z. B. defekter Impeller führt zu Überhitzung des Motors), kann die Allianz die Leistung kürzen.
Kann ich die Selbstbeteiligung nachträglich senken?
Ja, in der Regel können Sie Ihre Selbstbeteiligung innerhalb des Tarifwechsels anpassen. Die Allianz bietet meist Stufen von 150, 250, 500 und 1.000 Euro. Ein Wechsel zu einer niedrigeren Selbstbeteiligung führt zu einer höheren Prämie (ca. 5-10 % pro 100 Euro Senkung). Der Wechsel ist normalerweise zum nächsten Versicherungsjahr möglich.
Ist Wassersportausrüstung wie Wakeboard oder Wasserski automatisch versichert?
Nein, das ist nicht automatisch enthalten. Die Standardpolice der Allianz deckt nur das Boot selbst sowie fest installierte Zubehörteile ab. Bewegliche Ausrüstung wie Wakeboards, Wasserski, Taucheranzüge oder tragbare Navigationsgeräte sind nur im optionalen Zusatzbaustein für „Persönliche Gegenstände“ versichert. Die Deckungssumme dafür ist meist auf 5.000 Euro begrenzt.
Gilt die Versicherung auch auf Gewässern außerhalb Deutschlands?
Ja, der Versicherungsschutz der Allianz erstreckt sich in der Regel auf alle europäischen Binnen- und Küstengewässer bis zu einer maximalen Entfernung von 50 Seemeilen von der Küste (z. B. Nordsee, Ostsee, Mittelmeer). Für Hochseereisen oder Fahrten außerhalb Europas (z. B. Karibik) benötigen Sie einen speziellen Zusatzbaustein, der extra berechnet wird. Prüfen Sie die Reisegebietklausel in Ihren Vertragsunterlagen.
Was passiert, wenn mein Boot während der Winterlagerung beschädigt wird?
Die Allianz übernimmt Schäden während der Winterlagerung, wenn diese durch versicherte Ereignisse wie Brand, Explosion, Sturm oder Hagel verursacht werden. Allerdings sind Schäden durch unsachgemäße Einlagerung (z. B. Eindringen von Feuchtigkeit durch mangelhafte Abdeckung) in der Regel nicht gedeckt. Die Allianz erwartet, dass das Boot ordnungsgemäß winterfest gemacht wird (Motor entleert, Batterie abgeklemmt, etc.).
Kann ich die Versicherung auf den neuen Besitzer übertragen?
Nein, eine Übertragung der Police auf den neuen Besitzer ist bei der Allianz nicht möglich. Verkaufen Sie Ihr Boot, müssen Sie die Versicherung kündigen. Der neue Besitzer schließt einen eigenen Vertrag ab. Die Allianz bietet jedoch oft eine Verkaufsauskunft an, die dem Käufer den Versicherungsverlauf und eventuelle Schadenfreiheitsrabatte bescheinigt.


